Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus. Der ebenfalls angeführte „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Wer braucht einen Energieausweis?
Rechtliches
Wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis (oder ein zu alter bzw. unvollständiger Energieausweis) vorgelegt wird, dann wird davon ausgegangen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, das ist schon länger so. Seit Dezember 2012 kann der Käufer oder Mieter jedoch den Energieausweis einklagen oder selbst einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten vom Verkäufer oder Vermieter rückfordern (innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss). Rein rechtlich stellt das Versäumnis eine Verwaltungsübertretung dar und kann somit bei einer Anzeige mit bis zu rund € 1.500,- bestraft werden. Ein Entfall der Energieausweisvorlage lässt sich übrigens nicht durch einen Vertragspassus ausschließen. Derartige vertragliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
Somit dient der Energieausweis rechtlich gesehen dem Schutz des Verkäufers: Wenn kein Energieausweis vorgelegt wird und das Gebäude nicht eine dem Alter und der Art entsprechende Gesamtenergieeffizienz aufweist, kann der Käufer oder Mieter Gewährleistungsansprüche stellen, zum Beispiel bei Vermietungen heißt das in der Praxis Preisminderung, also Reduktion der Miete.
Hinweis
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Quelle
http://www.energieausweis.at/energieausweis-informationen.htm