Förderungen - Wohnhaussanierung
Seit über 50 Jahren unterstützt die Wohnbauförderung die Errichtung und die Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Heimen. In dieser Zeit wurden allein in Kärnten die Errichtung von rund 118.000 Wohneinheiten und die Sanierung von rund 60.000 Gebäuden gefördert.
In nächster Zeit werden die Schwerpunkte verstärkt in der Ökologisierung der Neubauförderung, im Ausbau der Sanierungsförderung, in der Stärkung der Subjektförderung und in der Sicherung des günstigen Mietenniveaus bei den geförderten Mietwohnungen gesetzt. Damit sollen auch in Zukunft zeitgemäße und erschwingliche Wohnverhältnisse für die Kärntner Bevölkerung gesichert werden.
Das Bauvorhaben muss in eine Förderungsklasse (ÖKO 1 bis ÖKO 4) einordenbar sein, und bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Wärmeversorgung, Warmwasserbereitung und Heizwärmebedarf erfüllen.
Bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger - Solarenergie, Holzheizungsanlagen, Nahwärme aus Biomasse, Wärmepumpe - können Sie Förderungen aus dem Titel der "Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme" des Amtes der Kärntner Landesregierung auf der Abteilung 15, Energiewirtschaft in Anspruch nehmen. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar! Die Details entnehmen Sie direkt der "website" der Förderstelle. >>Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme - Wohnhaussanierung<<
